MEDIZINRECHT

Gromann, Strathoff & Partner Rechtsanwälte ist bundesweit Ihr kompetenter Partner in medizinrechtlichen Angelegenheiten. Letztere können aus allen für das Gesundheitswesen relevanten Rechtsbeziehungen entstehen.

Wir beraten im Gesundheitswesen tätige Unternehmen sowie Patienten, denen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche aus Behandlungsfehlern zustehen.

Fragen aus dem Bereich des Medizinrechts können zwischen medizinischen Leistungserbringern (Vertragsärzte und -zahnärzte, Apotheker, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Erbringer von Heil- und Hilfsmittelleistungen etc.), Privatärzten und -zahnärzten, gesetzlichen und privaten Krankenkassen und berufsständischen Kammern sowie im Verhältnis der vorbenannten Akteure zu Patienten entstehen.

Insbesondere im Hinblick auf die umfangreichen Gesundheitsreformen der Vergangenheit und die stetig voranschreitende Rechtsentwicklung im Medizinwesen, die sich für juristische Laien nicht ohne Weiteres erschließt, ist eine spezialisierte Rechtsberatung oft unerlässlich. Insbesondere das im Frühjahr 2013 in Kraft getretene Patientenrechtegesetz stellt ein neueres Beispiel für die zunehmende Verrechtlichung und die gesetzliche Kodifizierung des Gesundheitswesens dar. Wesentliche Grundsätze des Arzt-/Patientenverhältnisses sind damit erstmalig gesetzlich festgeschrieben worden. Da das Gebiet des Medizinrechts hoch komplex ist, steht bei der Beratung und Betreuung unserer Mandanten für uns an erster Stelle, die Sachverhalte einfach und verständlich darzustellen und Ihnen dann die möglichen rechtlichen Schritte zu erläutern.

Gromann Strathoff & Partner Rechtsanwälte berät Sie umfassend in allen Angelegenheiten des Medizinrechts. Insbesondere im Bereich des Arzthaftungsrechts vertreten und beraten wir gleichermaßen Patienten wie Ärzte. Hier ermitteln wir den juristisch relevanten Sachverhalt - ggf. unter Einholung eines Sachverständigengutachtens - und geben eine fachkundige Einschätzung zur Beweissituation ab. Schließlich beurteilen wir die Erfolgsaussichten etwaiger Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche. Wir begleiten Sie von der Prüfung Ihrer Krankengeschichte bis zur Geltendmachung Ihrer Rechte, um das Beste für Sie herauszuholen.



Beratungsangebot im Medizinrecht:

  • Recht der medizinischen Heilbehandlung (Arzthaftungs- und Krankenhausträgerhaftungsrecht)
  • Recht der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung
  • Berufs- und Standesrecht der Heilberufe (Approbationsrecht, Werbe- und Wettbewerbsrecht etc.)
  • Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe
  • Dienst- und Arbeitsrecht der Heilberufe
  • Krankenhausrecht
  • Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht
  • Medizinsozialrecht (Anerkennung eines Behinderungsgrades (GdB) etc.)
  • Apothekenrecht
  • Arzneimittel- und Medizinprodukterecht
  • Recht der Reproduktionsmedizin
  • Medizinstrafrecht
  • Forderungseinzug für Angehörige der Heilberufe


Ihre Ansprechpartnerin im Medizinrecht:
  • Rechtsanwältin Kim Gromann, LL.M. (Medizinrecht)

KONTAKT


Gromann Strathoff & Partner
Rechtsanwälte
Dianalust 11
33378 Rheda-Wiedenbrück

 

      

         

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