ERBRECHT

Im Erbfall sind oftmals komplexe rechtliche Sachverhalte zu klären, z.B. müssen anfallende Erbansprüche erkannt und durchgesetzt werden.

Um im Todesfall Streit unter Erben zu vermeiden, ist die eindeutige, rechtlich korrekte Gestaltung eines Testaments oder eines Erb- und Schenkungsvertrages rechtzeitig vor dem Erbfall erforderlich.

Gromann Strathoff & Partner Rechtsanwälte berät und vertritt rund um das Thema „Erben und Vererben“, also sowohl die Generation der Erblasser als auch die Generation der Erben vor und nach einem Erbfall und sorgt für eine kompetente und faire Abwicklung eines Erbfalls.



Unsere Beratung und Vertretung erstreckt sich im
Erbrecht insbesondere auf folgende Bereiche:

  • Gestaltung von Testamenten
  • Testamentsanfechtung
  • Testamentsvollstreckung
  • Erbausschlagung
  • Pflichtteilsrecht


Ihr Ansprechpartner im Erbrecht:
  • Rechtsanwalt und Notar Hans-F. Strathoff

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Gromann Strathoff & Partner
Rechtsanwälte
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