VERKEHRSRECHT

Unfälle im Straßenverkehr sind leider keine Seltenheit. Diese führen oft zwangsläufig zu intensiven zivilrechtlichen Auseinandersetzungen mit dem Unfallgegner und den beteiligten Versicherungen.

Ein anderes Problemfeld sind Maßnahmen der Polizei wegen Fehlverhaltens im Straßenverkehr. Dann stellen sich u. a. folgende Fragen: Wurde ein Verfahren gegen mich zu Recht eingeleitet? Ist eine polizeiliche Maßnahme gerechtfertigt oder kann ich mich dagegen wehren? Insbesondere der Verlust des Führerscheins kann häufig die berufliche Existenz gefährden.

Eine anwaltliche Vertretung und Beratung bei diesen und weiteren Fragen ist in den allermeisten Fällen sinnvoll. Die Gesetzgebung in diesem Rechtsbereich ändert sich laufend und auch die Rechtsprechung sowie die polizeilichen Mess- und Überwachungsmethoden entwickeln sich kontinuierlich weiter. Gromann Strathoff & Partner Rechtsanwälte steht Ihnen bei Problemen rund um den Straßenverkehr als kompetenter Partner zur Seite und setzt sich für Ihre Belange ein.

Gromann Strathoff & Partner Rechtsanwälte vertritt Mandanten bei fälschlicherweise eingeleiteten Verfahren und Maßnahmen und nutzt sämtliche zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Reduzierung und Vermeidung von Strafmaßnahmen.

Wir begleiten Mandanten sowohl im Verkehrszivilrecht und Verkehrsstrafrecht – einschließlich dem Ordnungswidrigkeitenrecht – als auch im Verkehrsverwaltungsrecht.



Zivilrechtliche Beratung und Vertretung - unsere Leistungen:

  • Regulierung sämtlicher Schadenspositionen eines Unfalls, z.B.:
    • Schmerzensgeld
    • Verdienstausfall
    • Fahrzeugschaden
    • Mietwagenkosten
    • Haushaltsführungsschaden


Strafrechtliche Beratung und Vertretung:

  • Verteidigung in Verkehrsstrafsachen, z.B. bei:
    • Trunkenheitsdelikten
    • Delikten unter Drogeneinfluss
    • Unfallflucht
    • Straßenverkehrsgefährdung
    • fahrlässiger Tötung bzw. Körperverletzung
  • Verteidigung in Bußgeldsachen wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten, z.B. bei:
    • Geschwindigkeitsverstößen
    • Verstößen gegen die Ladungssicherung
    • Abstandsunterschreitung
    • Unfallverursachung


Verkehrsverwaltungsrecht:

  • Fahrerlaubnisrecht, z.B. bei Entziehung der Fahrerlaubnis durch Verwaltungsbescheid und angestrebter Neuerteilung der Fahrerlaubnis durch die Verwaltungsbehörde
  • Fahreignung und -befähigung insbesondere im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen, Begutachtung der Fahreignung (MPU)


Ihr Ansprechpartner im Verkehrsrecht:
  • Rechtsanwalt und Notar Hans-F. Strathoff

KONTAKT


Gromann Strathoff & Partner
Rechtsanwälte
Dianalust 11
33378 Rheda-Wiedenbrück

 

      

         

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